ROBAK Rechtsanwälte – Kanzlei für Versicherungsrecht
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind zugleich Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir kümmern uns um die Beratung, Schulung und Vertretung von Versicherungsunternehmen, sind aber auch für Versicherungsnehmer tätig. Wir sind deutschlandweit als Spezialisten im Privaten Versicherungsrecht und insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt.
Die Grundlagen unserer erfolgreichen Arbeit seit vielen Jahren sind sichere Rechtskenntnisse, langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte, eine präzise Strategie bei gewissenhafter Risikoabwägung und eine unkomplizierte Kommunikation bei guter Erreichbarkeit.
Rechtsanwältin Schmidt-Zimmermann hat 2019/2020 den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht absolviert und übernimmt auch Mandate in diesem Bereich. Rechtsanwalt Ruhkamp hat sich als Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2008) auch auf das Arztrecht und Medizinrecht spezialisiert.
Für die Bereiche Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind wir zertifiziert durch die DEKRA Certification GmbH nach ISO 9001:2015.
Nach Beendigung der Sozietät ZORN Rechtsanwälte zum 31.12.2025 setzen wir, die Rechtsanwälte Georg A. Robak (Kanzleiinhaber), Katrin Schmidt-Zimmermann sowie Martin Ruhkamp, unsere anwaltliche Tätigkeit mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht unter dem neuen Namen:
fort. Um uns zu beauftragen, müssen Sie nicht nach Karlsruhe kommen. Wir können Besprechungen in unserer Kanzlei und auch per Telefon oder Video vereinbaren.
Ihr Vorteil: Gerichtstermine nehmen wir für Sie deutschlandweit persönlich wahr. So bleibt die effektive Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer Hand!